Verwaltungsvereinbarung Vogemonitoring (VVV)

 

Fernglas

 

§ 6 Abs. 1 BNatSchG

"Der Bund und die Länder beobachten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz)."

 

§ 6 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG

"Die Beobachtung umfasst insbesondere den Zustand von Landschaften, Biotopen und Arten zur Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen."

 

§ 6 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG

"Die Beobachtung umfasst insbesondere den Erhaltungszustand ... der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume; ..."

 

§ 6 Abs. 4 BNatSchG

"Die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder unterstützen sich bei der Beobachtung. Sie sollen ihre Beobachtungsmaßnahmen aufeinander abstimmen."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenarbeit beim Vogelmonitoring in Deutschland
Das Vogelmonitoring stellt einen wichtigen Bestandteil der bundesweiten Beobachtung von Natur und Landschaft entsprechend § 6 BNatSchG dar. Es wird als unverzichtbarer Grundlage bei der Erfüllung von Naturschutzaufgaben von Bund und Ländern angesehen. Dabei kann auf jahrzehntelange Erfahrungen und eine große Anzahl ehramtlich aktiver Ornithologen und Naturschützer zurückgegriffen werden.

Um die Funktionsfähigkeit des Vogelmonitorings zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Verbänden wichtig. Nur so können Synergieeffekte genutzt und unnötige Mehrarbeit vermieden werden. Hinzu kommt, dass die Anforderungen an die erhobenen Daten in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind, und immer mehr Fragestellungen gleichzeitig mit möglichst wenig Aufwand bearbeitet werden müssen. Dafür sind methodische Standards und eine leistungsfähige EDV, die auf einheitliche Datenformate und Schnittstellen zurückgreifen kann, unerlässlich.

Bereits 2002 fand in Steckby auf Einlandung der LAG VSW und des DDA ein Treffen von Vertretern der Fachverbände, Forschungsinstitutionen sowie der Fachbehörden des Bundes und der Länder zum Thema "Vogelmonitoring" statt. Ziel war es, die methodische Ansätze und organisatorische Abläufe bundesweit abzustimmen. Im Ergebnis formulierten die Teilnehmer die sog. "Steckbyer Grundsätze". Darin bekräftigen sie ihren Willen, bestehende Kooperationen im Vogelmonitoring auszubauen und den Anschluss an internationale Standards herzustellen. Es folgte von 2003 bis 2007 das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Monitoring von Vogelarten in Deutschland", das vom DDA in Kooperation mit der DO-G und dem NABU koordiniert wurde. Dabei wurde das Vogelmonitoring grundlegend reorganisiert und fachlich überarbeitet. Insbesondere wurden neue Strukturen für eine effektive Informationsbeschaffung und -bereitstellung hergestellt.

Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring (VVV)
2007 wurden die Voraussetzungen geschaffen, um das Vogelmonitoring auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung dauerhaft zu fördern. Die damit verbundenen Kosten in Höhe von jährlich 250.000 € teilen sich Bund und Länder jeweils zu 50 %. Der Anteil der Länder wird nach dem sog. Königsteiner Schlüssel berechnet. Bis 2010 traten alle Bundesländer der Verwaltungsvereinbarung bei.

Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring: pdf (0.03 MB)

In der VVV werden die Interessen des Bundes und der Länder, der beteiligten Verbände und damit der meisten ehrenamtlichen Kartierer gleichermaßen berücksichtigt. Die Umsetzung erfolgt über den DDA, der eine bundesweit einheitliche Zusammenführung, Aufbereitung und Auswertung der Daten auf hohem fachlichen Niveau gewährleistet. Obwohl die Vorteile auf der Hand liegen, stellen die Vögel bisher die einzige Artgruppe dar, für die ein derartige Verwaltungsvereinbarung geschlossen wurde. Damit konnte eine effiziente Zusammenarbeit zwischen staatlichen und ehrenamtlichen Avifaunisten und Vogelschützern erreicht werden.

Die inhaltliche Ausrichtung der in der Verwaltungsvereinbarung geregelten Themen erfolgt über die fachlichen Koordinationsstellen des Bundes und der Länder. Jährlich werden zwei Sitzungen in Verbindung mit den Tagungen der LAG VSW durchgeführt. Die erste Sitzung fand am 14.05.08 an der Vogelschutzwarte Seebach statt.

1. Treffen der VVV